Öffentlicher Verkehr
Der öffentliche Verkehr soll möglichst hindernisfrei und selbständig benutzbar sein.
Wo dies nicht möglich ist, sollen geeignete Ersatzlösungen bereit gestellt werden. Zum Angebot des öffentlichen Verkehrs zählen der Zugang, die Fahrzeuge und die Dienstleistungen zur Benützung der Transportmittel, wie Billettautomaten und Kundeninformationen (Fahrpläne, Verspätungsmeldungen, Ausfallmeldungen, etc.).
Der öffentliche Verkehr muss diese Anforderungen gemäss Gesetz bis Ende 2023 erfüllen. Die Arbeitsgruppe setzt sich für eine fristgemässe Umsetzung ein und berät Transportunternehmen in der Umsetzung der Hindernisfreiheit aus der Sicht aller Behinderungsarten. Hierbei steht der tatsächliche und praktische Zugang für Menschen mit Behinderungen im Zentrum unserer Arbeit.
Kontakt: Beat Ruefer
Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe zu ermöglichen, trifft die Schweiz Massnahmen, um Transportmittel, Information und Kommunikation in städtischen und ländlichen Gebieten zugänglich zu machen.
UNO-BRK Art. 9