Parkplätze für Menschen mit Behinderungen

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Es sollen genügend Parkplätze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Die Standorte sollen kommuniziert werden.

Dafür besteht ein regelmässiger Austausch mit der Verkehrsplanung.
Vor allem die Erreichbarkeit von Arztpraxen, Restaurants, Museen, Läden etc. muss gewährleistet sein.

Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, die in der Stadt Bern wohnen und über eine Behinderten-Parkkarte verfügen, können bei der Verkehrsplanung der Stadt Bern einen gekennzeichneten Behindertenparkplatz in der Nähe ihrer Wohnung beantragen..

Kontakt: Thomas Schneider

 
 

Die Schweiz trifft wirksame Massnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit grösstmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen.

Hierzu wird die freie Wahl der Transportmittel, des Zeitpunktes des Transportes und die Erschwinglichkeit der Kosten gefördert.

UNO-BRK Art. 20